Wartburg-Stiftung und Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen: Einigung mit Haus Sachsen-Weimar-Eisenach - Wertvolle Kulturgüter bleiben auf Dauer im Land

Prinz Michael von Sachsen-Weimar-Eisenach

Goethe und Schiller bleiben in Weimar: Das Land Thüringen hat mit dem Großherzoglichen Haus Sachsen-Weimar-Eisenach eine gütliche Einigung erzielt, die unter anderem den endgültigen Verbleib des Goethe- und Schiller-Archivs in Weimar umfasst.

Nach rund zweijährigen Verhandlungen unter der Leitung von Kunststaatssekretär Dr. Jürgen Aretz ist es dem Freistaat gelungen, mit dem Haus Sachsen-Weimar-Eisenach eine Einigung zu erzielen, durch die das Weimarer Klassikererbe dauerhaft für die Öffentlichkeit gesichert wird.

Das Haus Sachsen-Weimar-Eisenach hatte 1990 Rückübertragungsansprüche für die zwischen 1945-1949 enteigneten Kulturgüter angemeldet. Dazu gehören u. a. nahezu das vollständige Goethe- und Schiller-Archiv, nahezu das vollständige Inventar von Wartburg, Wittumspalais, Schloss Tiefurt und Liszt-Haus, zentrale Bestandteile der ehemaligen Kunstsammlungen zu Weimar, die Fürstengruft in Weimar sowie unentbehrliche Teile des Thüringischen Hauptstaatsarchivs.

Zentraler Bestandteil der erreichten Einigung ist eine dauerhafte Regelung in Bezug auf das Goethe- und Schiller-Archiv. Dieses bleibt Eigentum der Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen. Der Familie Sachsen-Weimar-Eisenach soll aus rechtshistorischen Gründen eine angemessene Vertretung in der Stiftung eingeräumt werden. Die Familie verzichtet auch auf alle übrigen angemeldeten Rückübertragungsansprüche auf Kulturgüter.

Der Freistaat verpflichtet sich im Gegenzug zu einer Zahlung in Höhe von 15,5 Mio. EUR. Die Summe wird in drei Raten gezahlt: Ende September dieses Jahres bereits 2 Mio. EUR, die verbleibenden 13,5 Mio. EUR werden Anfang und Mitte des Jahres 2004 fließen. Die 15,5 Mio. EUR sollen wie folgt finanziert werden: Einen Betrag von 4,5 Mio. EUR sollen die Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen sowie die Wartburg-Stiftung aufbringen. Die Stiftungen werden dafür Kunstobjekte veräußern, die jedoch nach dortiger Einschätzung weder für den Sammlungsbestand noch für die Geschichte des Freistaats von zentraler Bedeutung sind. Die verbleibenden 11 Mio. EUR sollen durch den Verkauf von Waldflächen aus dem Haushalt des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt finanziert werden.

Die gütliche Einigung mit dem Haus Sachsen-Weimar-Eisenach wurde inzwischen vom Kabinett gebilligt. Der Landtag sowie die Stiftungsräte der Wartburg-Stiftung und der Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen haben der gütlichen Einigung zugestimmt. Das Vormundschaftsgericht hat die Einigung ebenfalls gebilligt. Die Restitutionsverhandlungen im Auftrag des Hauschefs Prinz Michael von Sachsen-Weimar-Eisenach wurden für dessen minderjährige und allein erbberechtigte Tochter Prinzessin Leonie geführt.

(Auszüge einer Medien-Mitteilung des Freistaats Thüringen, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, vom 21. Mai 2003; Pressesprecherin: Urte Lemke)

AsKI KULTURBERICHTE 3/2003

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