Satzung für die Maecenas-Ehrung des Arbeitskreises selbständiger Kultur-Institute e.V.

§ 1

Der Arbeitskreis selbständiger Kultur-Institute e.V. verleiht die Maecenas-Ehrung an Persönlichkeiten, die sich durch ihr Engagement in besonderer Weise um die Förderung des Kulturlebens in der Bundesrepublik Deutschland verdient gemacht haben.

Durch diese Ehrung soll die Förderung öffentlicher und privater Einrichtungen ausgezeichnet werden.

Das berufliche Engagement in Einrichtungen, die Kulturförderung zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Zwecke betreiben, kann nicht
ausgezeichnet werden.

Auch Mitglieder der Jury (§ 3) sind von der Ehrung ausgeschlossen.

§ 2

Alle Einrichtungen und Personen aus Kunst und Kultur können Vorschläge für die Verleihung der Ehrung an den Vorsitzenden des Arbeitskreises richten. Diese sind in schriftlicher Form spätestens vier Wochen vor einer Jurysitzung an den Vorsitzenden zu richten.

§ 3

Über die Verleihung entscheidet eine unabhängige Jury. Die Jury wird jeweils in dem der Verleihung vorangehenden Jahr von der/dem Vorsitzenden des Arbeitskreises einberufen, der auch die Beratungen leitet.

Der Jury gehören an:
1. die/der Vorsitzende des Arbeitskreises,
2. ein Vertreter /eine Vertreterin des/der Beauftragten der Bundes-
regierung für Kultur und Medien
3. zwei von der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises zu berufene
Vertreter/innen der Mitgliedsinstitute,
4. drei weitere Mitglieder, die nicht einem der Mitgliedsinstitute ange-
hören und vom Vorstand berufen werden.

Die unter 3. und 4. aufgeführten Mitglieder der Jury werden für den Zeitraum von vier Jahren berufen. Ist auch nach einer zweiten Stichwahl Stimmengleichheit gegeben, entscheidet die Stimme des/r Vorsitzenden.

§ 4

Die Maecenas-Ehrung ist verbunden mit der Übergabe eines Kunstwerkes oder einer entsprechenden Ehrengabe.

§ 5

Dem jeweiligen Empfänger / Der jeweiligen Empfängerin der Ehrung wird gleichzeitig eine künstlerisch gestaltete, vom Vorstand des Arbeitskreises unterzeichnete Verleihungsurkunde ausgehändigt, in der die besonderen persönlichen Verdienste formuliert sind.

§ 6

Die Maecenas-Ehrung wird jährlich im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung verliehen.

§ 7

Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung des AsKI am 17. November 2020 verabschiedet.

 

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