Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements

Das Gesetz enthält zahlreiche Maßnahmen zum Bürokratieabbau, z.B. den förmlichen Zuwendungsnachweis erst ab einer Spende von über 200 Euro, und weitere steuerliche Vorteile für Bürger, die sich für die Kultur engagieren.

Unter anderem wird der steuerliche Spendenabzug auf 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte angehoben. Der Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen steigt auf 1 Mio. Euro. Zu den wesentlichen Änderungen des Gesetzesentwurfes gehört ebenfalls, dass die Mitgliedsbeiträge an Fördervereine von kulturellen Einrichtungen auch dann steuerlich begünstigt werden, wenn die Mitglieder Gegenleistungen, wie z.B. verbilligte Eintrittskarten erhalten. Zu dem Anfang Juli 2007 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz erklärte Kulturstaatsminister Bernd Neumann, es sei "eine Ermutigung für die Bürgerinnen und Bürger für ihr weiteres Engagement" und unterstreiche "die öffentliche Anerkennung".

AsKI-Newsletter KULTUR lebendig 2/2007

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