Neues Förderprogramm des Deutschen Literaturfonds

Der Deutsche Literaturfonds wird sich in Zukunft noch stärker als bisher um die Vermittlungsförderung deutschsprachiger Gegenwartsliteratur bemühen.

Literatur-Arbeitsgemeinschaften an Schulen und Universitäten können künftig eine finanzielle Unterstützung beantragen, sofern sie etwa einen Autor nach einer intensiven Beschäftigung mit seinem Werk einladen möchten. Voraussetzung ist, dass es sich um - wie es in den Förderrichtlinien des Deutschen Literaturfonds heißt - literarisch herausragende Werke handelt, wozu auf jeden Fall die Bücher der Autoren zählen, deren Entstehung vom Literaturfonds gefördert wurde (siehe: www.deutscher-literaturfonds.de).

Schüler und Studenten sind bei einer institutionellen Anbindung ebenso antragsberechtigt wie Lehrer und Universitätsdozenten. Die Geschäftsstelle des Deutschen Literaturfonds berät bei Bedarf auch bei der Konzeption eines Projekts. Formlose Anträge mit einer Projektbeschreibung und Kostenkalkulation sind zu richten an den:

Deutschen Literaturfonds e.V.
Alexandraweg 23
64287 Darmstadt
Tel. 06151/40930

Über Anträge bis zu einer Höhe von 1.500 Euro entscheidet die Geschäftsstelle binnen vier Wochen.

AsKI-Newsletter KULTUR lebendig 1/2005

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