Staatskultur - oder was sonst?

Auf einem Empfang für die von der Bundesregierung geförderten Kulturinstitutionen hat sich der neue Staatsminister beim Bundeskanzler, Julian Nida-Rümelin, in sympathischer Weise seinen Partnern vorgestellt.

In einer kurzen Ansprache vergaß er nicht, der Autonomie dieser Institutionen seinen Respekt zu bezeugen. Aber er fügte hinzu, der Staat habe seinerseits eine kulturelle Gestaltungsaufgabe. Das ließ manchen stutzen. Was heißt das eigentlich?

Um diese Frage zu beantworten, ist es gut und richtig, zunächst daran zu erinnern, mit welchen Instrumenten der Staat, also der Bund und die Länder, dazu aber auch und nicht zuletzt die Kommunen, im Bereich der Kultur tätig werden - natürlich nicht irgendein Staat, sondern die liberale Demokratie des Grundgesetzes. Zunächst schafft der Staat den Ordnungsrahmen, innerhalb dessen sich die Kultur, ihre Schöpfer und ihre Vermittler betätigen. Das reicht vom Stiftungsrecht über die Mehrwertsteuer bis zur Sozialversicherung, schließt die Gesetzgebung für das geistige Eigentum ein und reicht weit über die nationalen Grenzen hinaus, sei es durch weltweite UNESCO-Abkommen, durch die Gesetzgebung der europäischen Union oder in bilateralen Kulturabkommen. Der allzu oft geringe politische Stellenwert der Kultur im Wettbewerb der verschiedenen Lebensbereiche um staatliche Förderung wird schon hier sehr deutlich, zum Beispiel daran, ob überhaupt und für welche Kulturgüter ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz gilt.

Erst in diesem Rahmen kann man die direkte Kulturförderung aus den öffentlichen Haushalten, also mit dem Geld der Steuerzahler, richtig einordnen und bewerten. Denn wer die Kultur in seiner Ordnungspolitik kräftig begünstigt, der kann bei der direkten Förderung umso wählerischer, also auch sparsamer sein. Das wird uns in den gegenwärtigen Sparzeiten wieder voll bewusst und hat dazu geführt, dass die Kulturpolitiker den Ordnungsrahmen als Gestaltungsaufgabe wieder entdeckt haben. Eine erste Frucht konnten wir im vergangenen Jahr mit der Verbesserung des Stiftungssteuerrechts ernten; Weiteres ist versprochen. Doch schon hier zeigt sich, dass der Segen nicht gleichermaßen alle Kulturakteure trifft. Im konkreten Fall wurden zwar die Stiftungen besser gestellt, aber nicht die anderen Formen gemeinnütziger Tätigkeit, wie etwa die eingetragenen Vereine. Die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze für Kulturgüter sind ein anderes Beispiel. Da muss man schon fragen, nach welchen Maßstäben der Staat hier vorgeht.

Und das gilt erst recht für die direkte Förderung aus Steuergeldern. Diese Gelder sind knapp, sehr sogar, obwohl die Bundesrepublik Deutschland im internationalen Vergleich nach wie vor in der Spitzengruppe liegt. Wer, indem er oder sie Geld gibt oder verweigert, hier "Nein" und dort "Ja" sagt, greift häufig bis in Einzelvorhaben gestaltend ein. Es stimmt also, was der Staatsminister sagt: Der Staat gestaltet das Kulturleben mit, ob er will oder nicht, ja sogar ohne sich dessen stets bewusst zu sein.

Damit wird nun aber das eigentliche Problem sichtbar: nicht, ob er gestaltet, sondern, wie, nach welchen Maßstäben der Staat den Ordnungsrahmen setzt und sein Geld vergibt. Wäre die Kulturszene homogen und untereinander einig, dann wäre die Lösung schnell gefunden, nämlich dadurch, dass der Staat einen für alle Beteiligten möglichst gleichen Ordnungsrahmen schafft und im Übrigen die Verteilung des Geldes der Selbstverwaltung der Kultur überlässt. Aber in der unschönen Realität herrscht oft genug Streit, sei es zwischen den Branchen, sei es zwischen unterschiedlichen Kunstrichtungen. Da wird die Versuchung für den Staat groß, den Schiedsrichter zu spielen, der gar das Spiel entscheidet, nicht nur lenkt. Wo das geschieht, ist der Schritt zur Staatskunst nicht mehr groß, die unabdingbare Freiheit der Kunst und Kultur akut gefährdet.

Ganz gewiss ist derlei nicht die Absicht des Staatsministers. Doch wäre es gut, wenn zunächst einmal Bundesregierung und Bundestag die Kraft aufbrächten, sich auf Grundsätze der Kulturförderung zu einigen. Einer dieser Grundsätze wird lauten müssen: Gerade wenn das Steuergeld knapp ist, darf es nur so verwendet werden, dass die Freiheit der Kultur, und das heißt nicht zuletzt ihre Vielfalt, unbeschädigt bleibt. Da waren in den beiden letzten Jahren öfter Zweifel und Kritik anzumelden; erinnert sei an die hemdsärmelige Art, in welcher die notwendige, sogar überfällige Reform der Kulturförderung des Bundes zugunsten der Vertriebenen und Vertreibungsgebiete in einen Kahlschlag verwandelt werden sollte, der nur mühsam und nur teilweise abgewendet werden konnte.Nun hat Staatsminister Nida-Rümelin die Chance, es besser zu machen.

Und dazu bleibt die Aufgabe, in Sachen Kulturförderung den Bund, die Länder und die Gemeinden in einem Boot zu versammeln. Selbst eine Änderung des Grundgesetzes darf da kein Tabu sein. Der Staatsminister hat sich jüngst in diesem Sinne dafür ausgesprochen, den Artikel 91b des Grundgesetzes so zu ergänzen, dass neben der Wissenschaftsförderung auch die Kulturförderung zur Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern erklärt wird. Die Richtung des Vorschlags stimmt. Freilich kann die nötige Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nicht am Anfang der Bemühungen um eine bessere Bund-Länder-Zusammenarbeit stehen; es gibt sie jetzt nicht. Als Krönung dieser Bemühungen könnte sie zu Stande kommen. Wie immer in der Kulturpolitik, ist also langer Atem nötig.

Dr. Dr.h.c. Barthold C. Witte
Vorsitzender des AsKI

AsKI KULTURBERICHTE 1/2001

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