EDITORIAL: Kulturelle Vielfalt

Im Herbst 2005, so das ehrgeizige Ziel der UNESCO, soll auf der Generalversammlung eine Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt (cultural diversity) verabschiedet werden. Sie soll den Rahmen für die Fortführung und Entwicklung einer nationalen Kulturpolitik setzen, eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage bereitstellen, um im Prozess der Deregulierung durch die Globalisierung des Welthandels nicht deformiert zu werden. Neben den gültigen Welthandelsregelungen ist das vereinheitlichte Dienstleistungsrecht, wie es von der Europäischen Union in Angriff genommen wird, Grundlage einer Debatte, die alle Leistungen der öffentlichen Hand - bundes-, landesweit und kommunal - als Subventionen bezeichnet. Die Aufforderung an manche Stiftungen, ihre Sammlungsbestände materiell zu bewerten, lässt - bei aller vordergründigen kreditpolitischen Orientierung - langfristige Befürchtungen zu. Der AsKI ist an der Vorbereitung einer deutschen Position als Teil der "Zivilgesellschaft" beteiligt, vor allem durch Hartwig Lüdtke, der als Vorsitzender des Fachausschusses Kultur der Deutschen UNESCO-Kommission seit Jahresbeginn 2004 drei Fachkonferenzen initiiert hat. Sie waren ein Stück der Mobilisierung der öffentlichen Meinung, denn nur sie ist in der Lage, Fehlentwicklungen zu vermeiden, Schutz zu gewähren. Es gibt Prognosen, nach denen die Deregulierung im Kulturbereich erst am Beginn steht, so dass eine Sensibilisierung für die potentielle Gefährdung unserer finanziellen Grundlagen notwendig ist. Unsere Institute bringen durch ihre Bedeutung die besten Voraussetzungen mit, um diese Herausforderung zu bestehen.

Volkmar Hansen, Vorsitzender des AsKI

Titel KULTUR lebendig 1/05

AsKI-Newsletter KULTUR lebendig 1/2005

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