AsKI-Fachtagung 2012 - Der Fall Beltracchi und die Folgen

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AsKI-Fachtagung 2012 : V.l.n.r.: Martin Meyer, Dr. Eberhard Jägers, Dr. Andrea Fadani und Dr. Thilo Winterberg; Foto: Franz Fechner, Bonn

Auf Wunsch der Mitglieder veranstaltete der AsKI in diesem Jahr einen Erfahrungsaustausch zum Thema „Gutachten, Schätzungen, Haftungsfragen - Standards und Sorgfaltspflichten".

Gastgeber war das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg. Eingeladen waren zu diesem Erfahrungsaustausch ein Auktionator, ein auf naturwissenschaftliche Untersuchungen spezialisierter Chemiker, ein auf den Kunsthandel und das Auktionswesen spezialisierter Jurist sowie ein Öffentlich bestellter und vereidigter Kunstsachverständiger. In seinem Einführungsvortrag stellte Thilo Winterberg die „Datenbank kritischer Werke" vor, die der Bundesverband deutscher Kunstversteigerer ins Leben gerufen hat, um sich gegenseitig über verdächtige Einlieferer und Werke zu informieren. Die Datenbank zu füttern, sei indes eine Herkulesaufgabe angesichts der Menge an Objekten, die bei jeder Auktion zur Einlieferung gebracht werden. Dennoch versprechen sich die Auktionshäuser mit dieser Datenbank ein Frühwarnsystem, das umso effektiver funktioniert je mehr Informationen sie enthält. Dass eine solche Datenbank nur ein Baustein bei der Authentifizierung von Kunstwerken sein kann, wurde durch die Ausführung von Eberhard Jägers deutlich, der den Teilnehmern einen Einblick in die Analysemethoden zur Echtheitsbestimmungen von Kunstwerken verschaffte. Aber auch die systematische Materialanalyse und die Untersuchungen zur Altersbestimmung liefern nur Indizien für einen Identifizierungsprozess, den Naturwissenschaftler, Kunsthistoriker, Restauratoren und Provenienzforscher nur gemeinsam leisten können.

Mit den rechtlichen Konsequenzen von Gutachten und Expertisen beschäftigte Marco Peege sich in seinem Vortrag zum Thema „Haftungsfragen". Anders als etwa in Frankreich haftet der Gutachter in Deutschland nicht, solange er seine Sorgfaltspflichten erfüllt. Als hilfreich erwies sich daher für die Teilnehmer ein Katalog an Gutachterpflichten, der bei jedem Gutachten zur berücksichtigen ist. Im Anschluss zeigte Martin Meyer, Möbelrestaurator am Germanischen Nationalmuseum und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für „Deutsche Möbel bis 1900" an einigen Beispielen auf, welche Anforderungen an ein Sachverständigengutachten gestellt werden, welche Kriterien diesen zugrundeliegen und wie dieses aufgebaut ist.

Eine Kuratorenführung durch die aktuelle Dürer-Ausstellung im Germanischen Nationalmuseum rundete das informative Tagungsprogramm ab.

Ulrike Horstenkamp

AsKI KULTUR lebendig 2/2012

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