Die Akademie der Künste stellt ihren Archivbenutzern 8.000 laufende Regalmeter unikaler Archivalien, 800.000 Fotos, eine Bibliothek von 535.000 Bänden, 25.000 Blatt Bühnenbild- und Theatergrafik, 15.000 Architekturpläne, 60.000 Kunstwerke (zumeist Arbeiten auf Papier) und 40.000 Plakate zur Verfügung.
Der interdisziplinäre Ansatz des Archivs spiegelt die Struktur der Mitgliederakademie wider und umfasst die Bereiche Bildende Kunst, Baukunst, Musik, Literatur, Darstellende Kunst, Film- und Medienkunst. Hinzu kommen die Kunstsammlung, das Historische Archiv (der Institution Akademie der Künste) und die für alle Abteilungen zuständige Bibliothek. Besondere Sammel-Schwerpunkte sind: die Mitglieder der Akademie der Künste, Kunst in Berlin und Deutschland seit 1900, Künstleremigration während des Nationalsozialismus, Kunst und Kulturpolitik in der DDR, Geschichte der Berliner Akademie der Künste seit 1696, Archive von Künstlerverbänden und -vereinigungen sowie der Jüdische Kulturbund in Deutschland (1933 - 1941).
Das grundlegende Archivierungsprinzip ist die Provenienz: Bestände, die von einer Person oder Institution übernommen wurde, bilden eine Einheit. Das Archiv betreut derzeit ca. 950 solcher Einzelbestände.
Den aktuellen Überblick gibt das Internet unter www.adk.de, eine Darstellung der Erwerbungsgeschichte und der Profile der verschiedenen Archivabteilungen die Publikation "Künstlerarchive in der Akademie der Künste", Archiv-Blätter 13, Berlin 2005 (ISBN 3-88331-085-9). In den Lesesälen sind Findmittel zugänglich - in der Regel gedruckte Findbücher, z.T. auch Zettelkataloge -, die die gesamten Materialien des jeweiligen Einzelbestands und deren Signaturen aufführen.
Die seit 1993 auf EDV-Basis erstellten Findbücher werden auch in einer zentralen Datenbank geführt. Bitte melden Sie sich vor Ihrem ersten Besuch im zuständigen Lesesaal an, damit wir Ihnen einen Arbeitsplatz reservieren können.
Die Adressen und - Telefonnummern der einzelnen Archivabteilungen finden Sie auch auf den Internetseiten der Akademie der Künste. Die Benutzungsordnung, die in den Lesesälen ausliegt, ist die Grundlage für den Benutzungsantrag, den Sie beim ersten Besuch im Lesesaal stellen.