Satzung für die Maecenas-Ehrung
des Arbeitskreises selbständiger Kultur-Institute e.V.

§ 1

Der Arbeitskreis selbständiger Kultur-Institute e.V. verleiht die Maecenas-Ehrung an Persönlichkeiten, die sich durch ihr Engagement in besonderer Weise um die Förderung des Kulturlebens in der Bundesrepublik Deutschland verdient gemacht haben.

Durch diese Ehrung soll die Förderung öffentlicher und privater Einrichtungen ausgezeichnet werden.

Das berufliche Engagement in Einrichtungen, die Kulturförderung zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Zwecke betreiben, kann nicht ausgezeichnet werden.

Auch Mitglieder der Jury (§ 3) sind von der Ehrung ausgeschlossen.

§ 2

Alle Einrichtungen und Personen aus Kunst und Kultur können Vorschläge für die Verleihung der Ehrung an den Vorsitzenden des Arbeitskreises richten.

§ 3

Über die Verleihung entscheidet eine unabhängige Jury. Die Jury wird jeweils in dem der Verleihung vorangehenden Jahr vom Vorsitzenden des Arbeitskreises einberufen, der auch die Beratungen leitet.

Der Jury gehören an:

der Vorsitzende des Arbeitskreises,

ein Vertreter des Bundesministeriums des Innern, zwei von der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises zu berufene Vertreter der Mitgliedsinstitute,

drei weitere Mitglieder, die nicht einem der Mitgliedsinstitute angehören und vom Vorstand berufen werden.

Die unter 3. und 4. aufgeführten Mitglieder der Jury werden für den Zeitraum von vier Jahren berufen.

§ 4

Die Maecenas-Ehrung ist verbunden mit der Übergabe eines Kunstwerkes oder einer entsprechenden Ehrengabe.

§ 5

Dem jeweiligen Empfänger der Ehrung wird gleichzeitig eine künstlerisch gestaltete, vom Vorstand des Arbeitskreises unterzeichnete Verleihungsurkunde ausgehändigt, in der die besonderen persönlichen Verdienste formuliert sind.

§ 6

Die Maecenas-Ehrung wird alle zwei Jahre im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung, die wechselnd jeweils von einem Mitgliedsinstitut des Arbeitskreises ausgerichtet wird, am Ort des betreffenden Instituts verliehen.

§ 7

Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung des AsKI am 14. November 1997 in Frankfurt verabschiedet.


Revision: 23/05/2005 - 13:53 - © AsKI e.V.