Im Jahre 1985 gründeten interessierte Persönlichkeiten aus Justiz, Forschung und Kommunalpolitik die Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung e.V. in Wetzlar, die sich die Einrichtung eines Museums und einer Forschungsstelle zur Aufgabe gestellt hat. Die Arbeit wird durch einen wissenschaftlichen Beirat unterstützt. Das Museum konnte bereits im Jahre 1987 eröffnet werden. Es nutzt ein vom Kammergerichtsassessor Franz von Papius erbautes dreistöckiges Kameralenpalais, das sich vorzüglich für die museale Präsentation eignet. Als historisches Spezialmuseum greift es auf einen beträchtlichen Eigenbesitz und auf Dauerleihgaben zurück. Aufbau, Arbeitsweise, Schwierigkeiten und Behinderungen, doch auch Leistungen und Wirkungen des Reichskammergerichts während der gesamten Zeit seiner Tätigkeit, seine Rolle im Zusammenleben der Reichsorgane und seine Bedeutung für die Entwicklung der Rechtsliteratur und der Sozial- und Mentalitätsgeschichte werden im Museum dargestellt. Dazu werden originale Bildwerke, Möbel, Plastiken und zeitgenössische Druckwerke gezeigt. Eine mehrsprachige Tonbildschau sowie Audio-Guides dienen zur Einführung und Vertiefung in das Thema.
Im selben Hause befindet sich die Forschungsstelle. Sie erforscht die Arbeitsgrundlagen und die Wirkungsgeschichte des Reichskammergerichts. Gleichzeitig wird die Rolle des Reichskammergerichts im Verfassungsgefüge des frühneuzeitlichen Reiches untersucht. Schwerpunktmäßig ist auch das Personal des Gerichts, besonders die Anwaltschaft, Gegenstand der Forschung. Die Forschungsstelle begreift sich als Koordinierungsstelle aller Reichsgerichtsforscher und -forscherinnen. Sie spricht auch besonders junge Nachwuchswissenschaftler an. Ein Seminarraum für Tagungen steht zur Verfügung und wurde seit 1987 vielfach für internationale und interdisziplinäre Kolloquien genutzt.


