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Günter Winands
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Die Franckeschen Stiftungen zu Halle an der Saale
beherbergen seit Anfang des Jahres auch
die Kulturstiftung des Bundes |
Nach einer fast 30-jährigen wechselhaften
Vorgeschichte wurde im Januar 2002 die "Kulturstiftung des Bundes" als Stiftung des
privaten Rechts mit Sitz in Halle an der Saale
gegründet. Im Hauptgebäude der traditionsreichen "Franckeschen Stiftungen" hat sie nach einer
ersten Stiftungsratssitzung und einem
anschließenden öffentlichen Festakt am 21. März 2001 ihre
Arbeit aufgenommen. Geleitet wird die Stiftung durch den 14-köpfigen Stiftungsrat mit
Kulturstaatsminister Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin
als Vorsitzendem sowie von der Künstlerischen
Direktorin Hortensia Völckers und dem
Verwaltungsdirektor Alexander Farenholtz, die
gemeinsam den Vorstand bilden.
Die Gründung einer Bundeskulturstiftung
wurde erstmals 1973 von Bundeskanzler Willy Brandt vorgeschlagen, der damit eine
Anregung von Günter Grass aufnahm. Trotz mehrerer
Anläufe wurde das Projekt, vor allem wegen
Einwänden der Bundesländer, während der
folgenden Jahre nicht verwirklicht. Über zehn
Jahre nach der deutsch-deutschen Vereinigung ist
es nun möglich, dass die Bundesrepublik
Deutschland dem Vorbild anderer westlichen
Demokratien folgt und mit der Einrichtung einer
Bundeskulturstiftung einen im Ausland
selbstverständlichen Schritt vollzieht. Viele Staaten verfügen,
je nach ihrer staatlichen Eigenart, über
Nationalstiftungen oder ähnliche Einrichtungen, die
sich der Kultur widmen, so etwa die Kulturstiftung "Pro Helvetia" in der Schweiz, die Stiftung
"Arts
Council of Great Britain" in Großbritannien oder die "National Foundation on the Arts and Humanities"
in den USA.
Durch den Sitz der Bundesstiftung in Halle - und nicht in der Hauptstadt Berlin
- hat die
Bundesregierung ein Zeichen im Sinne eines kooperativen Kulturföderalismus gesetzt und die
besondere nationale Verantwortung gegenüber
den neuen Ländern bekräftigt. Für Halle hatte sich
vor allem Nobelpreisträger Grass engagiert,
nicht zuletzt unter Hinweis auf die Franckeschen
Stiftungen, an deren ausstrahlende Wirkung man anknüpfen könne. Deren ehemaliger
Direktor, Prof. Dr. Paul Raabe, hatte dazu einen nicht
unbeachtlichen Anstoß gegeben, wie er bei
der Entgegennahme des Deutschen Stifterpreises auf der Jahrestagung 2001 des
Bundesverbandes Deutscher Stiftungen verriet.
Die neue Stiftung fördert laut ihrer
Satzung "Kunst und Kultur im Rahmen der
Zuständigkeit des Bundes. Ein Schwerpunkt ist die
Förderung innovativer Programme und Projekte im
internationalen Kontext". Die Stiftung soll ein
eigenständiges und neuartiges Förderprofil entwickeln
und damit, so Kulturstaatsminister
Nida-Rümelin, "deutliche Akzente" in der deutschen
Kulturszene setzen. Leistungen der Stiftung werden
als Projektförderung gewährt. Institutionelle
Förderungen sind, um der Stiftung die notwendige
Flexibilität und Handlungsspielräume zu
belassen, grundsätzlich ausgeschlossen. Die Stiftung
un
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Rebecca Horn
Installation "Konzert für Buchenwald"
in Weimar
Allgemeine Projektförderung
Kulturstiftung des Bundes
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Die Bundesregierung hat sich durch Kabinettsbeschluss gebunden, die dauernde und
nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes durch
jährliche Zuschüsse zu sichern. Vorgesehen ist
ab 2004 eine jährliche Zuwendung aus dem Haushalt des Kulturbeauftragten von 38,347 Mio.
€. In der Aufbauphase stehen in diesem Jahr rund 13 Mio. €, im Jahr 2003 rund 25 Mio.
€ zur Verfügung.
Die "Kulturstiftung des Bundes" soll
allerdings keine rein staatliche Einrichtung sein. Bürger,
die einzelne Projekte fördern möchten, können
dies über die Kulturstiftung tun. Insbesondere
können private Zuwendungen mit der Maßgabe
eingebracht werden, aus diesen Mitteln Sonderfonds oder unselbständige Stiftungen unter dem
Dach der Kulturstiftung zu bilden.
Die Stiftungserrichtung erfolgte ohne Beteiligung der Länder, wobei diese allerdings mit
drei Mitgliedern neben dem Bund, den Kommunen und Persönlichkeiten des Kulturlebens im
Stiftungsrat repräsentiert sind. Staatsminister
Nida-Rümelin hatte zwar im Sommer 2001 ein
Einvernehmen mit seinen Kultusministerkollegen über die gemeinsame Errichtung einer
nationalen Kulturstiftung erzielt. Breite
Unterstützung hatte dies auch bei Künstlern und
Kulturverbänden gefunden; vor allem auch durch den
Deutschen Kulturrat und eine Unterschriftenaktion
der Kulturpolitischen Gesellschaft. Die
Ministerpräsidenten der Länder wünschen indes - vor
dem Hintergrund einer von ihnen geführten Grundsatzdebatte über die Finanzbeziehungen
zwischen Bund und Ländern - zunächst vor Gründung
einer gemeinsamen Stiftung eine Klärung der
Förderzuständigkeiten im Kulturbereich. Dazu
finden Verhandlungen statt. Bei einem Gespräch
des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder konnte allerdings am 20.12.2001
erstmals Einvernehmen darüber erzielt werden, dass
der Bund eine Kompetenz zur Errichtung einer eigenen Kulturstiftung besitzt. Nach einer
Systematisierung der Förderkompetenzen soll über
eine Zusammenführung der seit 1988
bestehenden "Kulturstiftung der Länder" und der Bundeskulturstiftung gesprochen werden. Der Bund hat
zugesagt, dass die neue Stiftung, solange die Systematisierungsverhandlungen andauern, nur
in solchen Bereichen initiativ wird, die unstreitig
in dessen Kompetenz fallen. Der Bund wird sich außerdem bis auf Weiteres wie bisher hälftig an
der Finanzierung der "Kulturstiftung der Länder" beteiligen; dies sind in diesem Jahr rund 8,7 Mio.
€.
Die Satzung der "Kulturstiftung des
Bundes" sieht die Einrichtung eines beratenden
Stiftungsbeirats aus Persönlichkeiten, die in den
unterschiedlichen Sparten der Kunst und des Kulturlebens tätig sind, vor. Dieser soll die
inhaltlichen Schwerpunkte der Stiftungstätigkeit erörtern
und Empfehlungen abgeben. Vor Berufung der Beiratsmitglieder wird der Stiftungsrat hierzu
Vorschläge der Kulturverbände, vor allem des
Deutschen Kulturrates, einholen.
Die "Kulturstiftung des Bundes" ist nach
der Etablierung des Amtes des
Kulturstaatsministers und der Einrichtung des Kulturausschusses
im Deutschen Bundestag ein weiterer sichtbarer Ausdruck des verstärkten kulturpolitischen
Engagements des Bundes. Das Gewicht der neuen Bundesstiftung für die weitere
Kulturentwicklung in Deutschland sollte man nicht unterschätzen.
Nachdruck eines Beitrags aus: politik und kultur,
Zeitschrift des Deutschen Kulturrats, Ausgabe
Juni-August 2002, S. 6
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Anschrift der neuen Stiftung:
Kulturstiftung des Bundes, Franckeplatz 1, 06110 Halle an der
Saale
Tel.: 0345/29 98 33-0
Fax.: 0345/29 98 33-33
www.kulturstiftung-bund.de Günter Winands
ist Ministerialdirektor beim
Beauftragten der Bundesregierung für
Angelegenheiten der Kultur und der Medien (BKM), Bonn und Leiter des Aufbaustabes der Kulturstiftung des Bundes beim BKM
Ergänzungen der "Kulturberichte"-Redaktion
Im Rahmen der "Allgemeinen
Projektförderung" hat die Kulturstiftung des Bundes
bereits acht Projekte genehmigt: u. a. die
Unterstützung der documenta XI, die Beteiligung am Ankauf
der Sammlung Marzona mit bedeutender Gegenwartskunst (sie soll von der Stiftung
Preußischer Kulturbesitz erworben werden), eine Studie
zur "jungen Kunstszene" sowie den Ankauf von Rebecca Horns Installation "Konzert für
Buchenwald" in Weimar.
Auf der konstituierenden Sitzung der Stiftung wurden die ersten vier
Themenschwerpunkte festgelegt: Kunst und Stadt; Kulturelle
Aspekte der deutschen Einigung; Kunst in Osteuropa;
Der 11. September als kulturelle Herausforderung.
Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin
teilte im Juli mit, dass die Bundeskulturstiftung die osteuropäische Kulturszene bis 2004 mit rd. 6
Mio. € unterstützen werde. Zudem sei geplant,
das deutsch-russische Ausstellungsprojekt "Berlin-Moskau, Moskau-Berlin 1950-2000"
- Bestandteil der Berliner Festspiele 2003 - mit 3 Mio. € zu fördern. Ebenfalls 3 Mio.
€ erhält das
Projekt "Schrumpfende Städte", das urbane
Entwicklungen thematisiert.
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