Barthold C. Witte
Rechtzeitig vor der parlamentarischen Sommerpause lag es auf dem Tisch, das
schöne Geschenk: "Nationalstiftung der
Bundesrepublik Deutschland für Kunst und Kultur", so
der offizielle Name. Gegen alle pessimistischen Erwartungen, das nötige Gründungsgeld
müsse aus dem vorhandenen Kulturetat des Bundes, also zu Lasten bisheriger Empfänger
von Bundesgeld, zusammengekratzt werden, stellte das Bundeskabinett für das nächste
Jahr zusätzlich 25 Millionen DM bereit. Dazu
die zweite gute Nachricht: Anders als sein
Vorgänger, der Zentralist Michael Naumann,
hat Staatsminister Julian Nida-Rümelin den
Bundesländern eine Verständigung angeboten.
Die ist auch nötig. Nach der strikten
Interpretation des Grundgesetzes, wie sie etwa Bayern pflegt, hat der Bund eigentlich gar
keine Zuständigkeit für Kultur. Die mit einem
merkwürdigen Begriff so genannte "Kulturhoheit"
sei ausschließlich Ländersache. Durch die
Tatsachen ist diese Position freilich längst
überholt. Vertreter des Bundes und der
bayerischen Staatsregierung sitzen zum Beispiel
gemeinsam als mitbestimmende Finanziers in den Gremien der Bayreuther Festspiele, nicht
bloß um Wolfgang Wagner endlich zu stürzen.
Oder: Die Kulturstiftung der Länder, Sitz Berlin,
gibt nicht nur Ländergeld aus, um national
bedeutsame Kunstwerke für deutsche Sammlungen zu erwerben. Sie verwaltet auch die
Bundesgelder, mit denen die Förderfonds für
Literatur, Musik, darstellende und bildende Kunst sowie Soziokultur ihre Aufgaben erfüllen.
Einfach wird die Verständigung zwischen Bund und Ländern über die neue Stiftung
trotzdem nicht sein. Seitdem der damalige Bundeskanzler Willy Brandt anno 1973 die
Absicht verkündete, eine deutsche Nationalstiftung
zu gründen, haben die Länder stets dagegen
gehalten. Ob die Idee Nida-Rümelins und
seiner Beamten, die Kulturstiftung der Länder in
die neue Institution zu integrieren, hilfreich
sein kann, muss sich in diesem Herbst zeigen, wenn über das Projekt zwischen Bund und
Ländern verhandelt wird. Eine bloße
Minderheitsbeteiligung wird den Ländern nicht genug sein.
Dass sie etwa paritätisch oder gar durch
Mehrheit mitbestimmen, dem Bund aber die Hauptlast der Finanzierung zuschieben, kann
wiederum diesem nicht recht sein.
Gutes und baldiges Gelingen ist den Verhandlungen zu wünschen. Denn in den auf
lange Sicht anhaltenden Zeiten knapper Kassen ist es richtig und nötig, dass Bund und
Länder nicht wie bisher nebeneinander agieren,
sondern miteinander. Bündelung der Kräfte
und zugleich abgestimmte Arbeitsteilung sollten das Ergebnis sein. Die bisherigen, oft
negativen Erfahrungen mit einer Mischfinanzierung bestimmter Aufgaben durch Bund und
Länder sprechen dafür, vor allem die Arbeitsteilung
klar festzulegen.
Wenn schließlich herauskommt, dass die Förderung von Kunst und Kultur in der
Bundesrepublik Deutschland nicht nur ein
zusätzliches Instrument gewinnt, sondern
ebenso zusätzliche Mittel, dann wäre das ein
gutes, ein wünschenswertes Ergebnis. Käme
jedoch heraus, dass die neue Stiftung allein die
Zahl der fördernden Institutionen vermehrt, die
verfügbaren Gelder dagegen nur unwesentlich, dann wäre nichts gewonnen. So betrachtet,
ist das "Startguthaben", das der Stiftung im
Bundeshaushalt 2002 zur Verfügung gestellt
werden soll, mit 25 Millionen DM noch viel zu gering. Staatsminister Nida-Rümelin wollte
die dreifache Summe haben - das wäre schon besser gewesen. Ob der Haushaltsausschuss des Bundestags ein Einsehen haben und
kräftig aufstocken wird? Es wäre sehr zu begrüßen.
So oder so - die Kulturszene sollte ihre Erwartungen nicht zu hoch schrauben.
Ohnehin hat sich die Begründung für die
Bundesstiftung seit Brandts Zeiten gründlich geändert.
Damals ging es - Günter Grass als Urheber der
Idee hat das oft und deutlich gesagt - darum, die auf unabsehbare Zeit staatlich geteilte
Nation als Kulturnation zusammenzuhalten. Da machte schon die DDR nicht mit, von den
Bundesländern ganz zu schweigen. Heute heißt
die Aufgabe, national oder international bedeutsame Projekte kulturellen Charakters zu
unterstützen - ob sie nun mehr der
Vergangenheit oder der Zukunft zugewandt sind, ist dabei
sekundär. Das können, schon wegen der begrenzten Mittel, zunächst nur
Pilotvorhaben sein, und zwar solche, die sich vom
Normalangebot der Kulturinstitute und Künstler
im Lande deutlich unterscheiden. Leitungsgremien und Geschäftsführung der Stiftung
werden scharf auswählen müssen. Damit sie
dies können, ist Unabhängigkeit der
handelnden Personen dringendes Gebot. Da darf kein
Platz für "verdiente" oder überzählige
Ministerialbeamte sein. Der Staat schafft zwar die
Stiftung. Aber sie sollte, einmal zu Werke gebracht,
von erfahrenen und angesehenen
Persönlichkeiten aus der Kulturszene selbst verwaltet
werden. Nur so kann die Freiheit der Kultur
gesichert werden.
Solche Unabhängigkeit wird aber auch dann auf die Dauer nur gelingen, wenn die neue
Stiftung eine echte Stiftung wird, wenn sie also ihre Ausgaben ganz oder doch
überwiegend aus dem Ertrag eines eigenen Kapitals
finanzieren kann. Man sehe sich die Umweltstiftung des Bundes als Modell an - sie verwaltet
zwei Milliarden Mark Kapital, kann mithin
jährlich etwa hundert Millionen ausgeben. Leider ist
die Chance verpasst worden, für die
Kulturstiftung des Bundes einen angemessenen Teil der
Milliarden-Erträge aus der UMTS-Versteigerung zu bestimmen. Aus dem jeweiligen
Bundeshaushalt kann und darf das Stiftungskapital nicht kommen. Darum: Wenn irgendwo,
dann ist hier das Feld, auf dem sich die viel
diskutierte "Public-Private Partnership" in der
Praxis bewähren kann. Private Zustiftungen
müssen also gewonnen werden, und zwar weit
jenseits der seit letztem Jahr steuerlich
begünstigten Größenordnung. Mäzene an die
Front! Und wenn in der nächsten Zeit wieder
eine große Privatisierung von
Bundesvermögen anstehen sollte: Herr Staatsminister,
übernehmen Sie!