Für die Geschichte der
Höchstgerichtsbarkeit in Deutschland ist Kaiser Maximilian I. (1493-1519) eine Schlüsselfigur: 1495 wurde "des Kaisers und Reichs Kammergericht" aus der kaiserlichen Hofhaltung
herausgelöst und damit dem unmittelbaren Einfluss
des Kaisers entzogen. Die Reichsstände wirkten
mit bei der Berufung der Richter und
kontrollierten über Reichstagskommissionen den
Gerichtsbetrieb. Die Beseitigung des hergebrachten Fehderechts und das Angebot
schiedlich-friedlicher Streitentscheidung an einem
weitgehend unabhängigen Gericht sind aus heutiger
Sicht erstaunliche Modernisierungsschübe und
wurden von weit blickenden Zeitgenossen auch als
solche empfunden. Für Maximilian stellten sie
teils vertretbare Konzessionen, teils Image
fördernde Maßnahmen dar, die von dynastischem
Zweckdenken und dem Wunsch, der Kaiserwürde
verlorenen Glanz zurückzugewinnen, gleichermaßen bestimmt waren.
Das zweifellos berühmteste Bildnis Maximilian I. ist das heute im Kunsthistorischen
Museum, Wien, aufbewahrte Tafelgemälde, das
Albrecht Dürer 1519 kurz nach dem Tod des Kaisers auf der Grundlage einer 1518
entstandenen Zeichnung "nach der Natur" anfertigte.
Das halbfigurige Bildnis zeigt den verstorbenen Monarchen ohne Attribute seiner hohen
Würde. Stattdessen hält er einen geöffneten
Granatapfel in der Hand. Dem gebildeten Zeitgenossen
war die Anspielung auf den Mythos der Persephone, die sich nach dem Genuss eines einzigen
Granatapfels jährlich für ein halbes Jahr in der
Unterwelt aufhalten musste, sicherlich
verständlich. Da der Granatapfel zugleich als Symbolfrucht
für die Fülle der Tugenden Mariens malerische
Verwendung fand, ergab sich eine zweite Bedeutungsebene für dieses Bildelement.
Die 1917 entstandene, in Abmessungen und Maltechnik dem Original entsprechende
Gemäldekopie wurde 1999 bei Christie's in Amsterdam ersteigert und in restauriertem Zustand dem Reichskammergerichtsmuseum von
der BUDERUS AG in Wetzlar als Dauerleihgabe anvertraut. Für die für 2002 vorgesehene
Maximilian-Ausstellung kommt dem Bildnis besondere Bedeutung zu.