Barthold C. Witte
Auf einem Empfang für die von der Bundesregierung geförderten Kulturinstitutionen hat
sich der neue Staatsminister beim Bundeskanzler, Julian Nida-Rümelin, in sympathischer
Weise seinen Partnern vorgestellt. In einer kurzen
Ansprache vergaß er nicht, der Autonomie
dieser Institutionen seinen Respekt zu bezeugen.
Aber er fügte hinzu, der Staat habe seinerseits
eine kulturelle Gestaltungsaufgabe. Das ließ
manchen stutzen. Was heißt das eigentlich?
Um diese Frage zu beantworten, ist es gut und richtig, zunächst daran zu erinnern, mit
welchen Instrumenten der Staat, also der Bund und
die Länder, dazu aber auch und nicht zuletzt
die Kommunen, im Bereich der Kultur tätig
werden - natürlich nicht irgendein Staat, sondern die
liberale Demokratie des Grundgesetzes.
Zunächst schafft der Staat den Ordnungsrahmen,
innerhalb dessen sich die Kultur, ihre Schöpfer und
ihre Vermittler betätigen. Das reicht vom
Stiftungsrecht über die Mehrwertsteuer bis zur
Sozialversicherung, schließt die Gesetzgebung für
das geistige Eigentum ein und reicht weit über
die nationalen Grenzen hinaus, sei es durch
weltweite UNESCO-Abkommen, durch die Gesetzgebung der europäischen Union oder in bilateralen
Kulturabkommen. Der allzu oft geringe politische Stellenwert der Kultur im Wettbewerb der
verschiedenen Lebensbereiche um staatliche
Förderung wird schon hier sehr deutlich, zum
Beispiel daran, ob überhaupt und für welche
Kulturgüter ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz gilt.
Erst in diesem Rahmen kann man die direkte Kulturförderung aus den öffentlichen
Haushalten, also mit dem Geld der Steuerzahler,
richtig einordnen und bewerten. Denn wer die Kultur
in seiner Ordnungspolitik kräftig begünstigt,
der kann bei der direkten Förderung umso
wählerischer, also auch sparsamer sein. Das wird uns
in den gegenwärtigen Sparzeiten wieder voll bewusst und hat dazu geführt, dass die
Kulturpolitiker den Ordnungsrahmen als Gestaltungsaufgabe wieder entdeckt haben. Eine erste
Frucht konnten wir im vergangenen Jahr mit der Verbesserung des Stiftungssteuerrechts ernten;
Weiteres ist versprochen. Doch schon hier zeigt
sich, dass der Segen nicht gleichermaßen alle
Kulturakteure trifft. Im konkreten Fall wurden zwar
die Stiftungen besser gestellt, aber nicht die
anderen Formen gemeinnütziger Tätigkeit, wie etwa
die eingetragenen Vereine. Die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze für Kulturgüter sind
ein anderes Beispiel. Da muss man schon fragen, nach welchen Maßstäben der Staat hier vorgeht.
Und das gilt erst recht für die direkte
Förderung aus Steuergeldern. Diese Gelder sind
knapp, sehr sogar, obwohl die Bundesrepublik
Deutschland im internationalen Vergleich nach wie
vor in der Spitzengruppe liegt. Wer, indem er oder sie Geld gibt oder verweigert, hier
"Nein"
und dort "Ja" sagt, greift häufig bis in
Einzelvorhaben gestaltend ein. Es stimmt also, was der
Staatsminister sagt: Der Staat gestaltet das
Kulturleben mit, ob er will oder nicht, ja sogar ohne
sich dessen stets bewusst zu sein.
Damit wird nun aber das eigentliche Problem sichtbar: nicht, ob er gestaltet, sondern, wie,
nach welchen Maßstäben der Staat den
Ordnungsrahmen setzt und sein Geld vergibt. Wäre
die Kulturszene homogen und untereinander einig, dann wäre die Lösung schnell gefunden,
nämlich dadurch, dass der Staat einen für alle
Beteiligten möglichst gleichen Ordnungsrahmen schafft und im Übrigen die Verteilung des
Geldes der Selbstverwaltung der Kultur
überlässt. Aber in der unschönen Realität herrscht oft
genug Streit, sei es zwischen den Branchen, sei es zwischen unterschiedlichen Kunstrichtungen.
Da wird die Versuchung für den Staat groß,
den Schiedsrichter zu spielen, der gar das Spiel
entscheidet, nicht nur lenkt. Wo das geschieht, ist der Schritt zur Staatskunst nicht mehr groß,
die unabdingbare Freiheit der Kunst und Kultur
akut gefährdet.
Ganz gewiss ist derlei nicht die Absicht des Staatsministers. Doch wäre es gut, wenn
zunächst einmal Bundesregierung und Bundestag die
Kraft aufbrächten, sich auf Grundsätze der
Kulturförderung zu einigen. Einer dieser Grundsätze
wird lauten müssen: Gerade wenn das
Steuergeld knapp ist, darf es nur so verwendet werden,
dass die Freiheit der Kultur, und das heißt nicht
zuletzt ihre Vielfalt, unbeschädigt bleibt. Da
waren in den beiden letzten Jahren öfter
Zweifel und Kritik anzumelden; erinnert sei an die
hemdsärmelige Art, in welcher die notwendige,
sogar überfällige Reform der Kulturförderung des
Bundes zugunsten der Vertriebenen und Vertreibungsgebiete in einen Kahlschlag
verwandelt werden sollte, der nur mühsam und nur teilweise abgewendet werden konnte. Nun hat Staatsminister Nida-Rümelin die Chance, es besser
zu machen.
Und dazu bleibt die Aufgabe, in Sachen Kulturförderung den Bund, die Länder und die
Gemeinden in einem Boot zu versammeln. Selbst eine Änderung des Grundgesetzes darf da
kein Tabu sein. Der Staatsminister hat sich jüngst
in diesem Sinne dafür ausgesprochen, den
Artikel 91b des Grundgesetzes so zu ergänzen, dass
neben der Wissenschaftsförderung auch die Kulturförderung zur Gemeinschaftsaufgabe von
Bund und Ländern erklärt wird. Die Richtung des
Vorschlags stimmt. Freilich kann die nötige
Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nicht
am Anfang der Bemühungen um eine bessere Bund-Länder-Zusammenarbeit stehen; es gibt sie
jetzt nicht. Als Krönung dieser Bemühungen
könnte sie zu Stande kommen. Wie immer in der
Kulturpolitik, ist also langer Atem nötig.