Endlich wird nicht mehr nur diskutiert, sondern durch Gesetzesvorschläge gehandelt:
Die Reform des Stiftungsrechts einschließlich
seiner steuerlichen Seite liegt auf dem Tisch des
Deutschen Bundestages. Die Chancen sind gut, dass darüber noch in diesem Jahr entschieden
wird, jedenfalls was den steuerrechtlichen Teil
betrifft. Finanzminister und Haushaltspolitiker, auch
die Rechtspolitiker leisten, anders als zu
Kohl-Zeiten, keinen grundsätzlichen Widerstand
mehr. Mindestens ebenso wichtig und hoffnungsvoll: Alle Fraktionen des Bundestages wollen
diese Reform. Alle haben begriffen, dass die
überfällige Sanierung der öffentlichen Haushalte
durch ein drastisches Zurückfahren der Ausgaben
nur dann nicht zu schweren Flurschäden in
Kultur und Sozialwesen, Bildung und Wissenschaft
führen wird, wenn gleichzeitig die private
Unterstützung gemeinnütziger Aktivitäten mehr
Verständnis und Förderung durch den Staat findet.
Doch ist noch keineswegs sicher, ob aus dieser Einsicht eine wirkliche Reform erwächst,
ob also der große Wurf gelingt, mit dem
sowohl grundlegende steuerliche Erleichterungen
stattfinden als auch die ebenso dringliche
Erleichterung von Stiftungsgründungen. Noch fehlt der
öffentliche Druck, den das Parlament braucht,
um über die Hürden zu springen. Zwar haben
sich der Bundesverband Deutscher Stiftungen und
der Deutsche Kulturrat entschieden und mit detaillierten Vorschlägen geäußert. Auch der
"Arbeitskreis selbständiger Kultur-Institute e.V. -
AsKI" meldete sich vernehmlich zu Wort (s.
Kasten S. 23). Aber andere, die eigentlich mitreden
müssten, schweigen ebenso vernehmlich. Wo zum
Beispiel bleibt die in Aussicht gestellte Allianz
der Kultur mit dem Sport, wo das Votum der
großen Wissenschaftsorganisationen? Nur wenn
sich wirklich alle Beteiligten und Betroffenen am
pluralistischen Spiel mit Druck und Gegendruck beteiligen, wird es eine Reform des Stiftungsrechts geben, welche diesen Namen verdient.
Die Debatte darf freilich nicht auf die Probleme der Stiftungen verengt werden. Einen
ersten Hinweis auf benachbarte Problemlagen gibt
die Stellungnahme des AsKI in ihrem letzten Absatz, wo von den gemeinnützigen Vereinen
die Rede ist. Gemeinnützigkeit - das ist das
Stichwort. Privates gemeinnütziges Engagement
wird - diese Einsicht verdanken wir vor allem dem unermüdlichen Grafen Strachwitz
- in
unserer Freizeit- und Wohlstandsgesellschaft immer wichtiger als ein "dritter Sektor" neben dem
politischen und dem wirtschaftlichen Handeln. In diesem Sektor geht es, anders als im Staat und
in der Ökonomie, nicht um Macht oder Gewinn, sondern allein um Dienst am Bürger, um
Angebote zur Entwicklung und Bereicherung seiner Persönlichkeit, zur Förderung seiner
Gesundheit und überhaupt seiner Lebenschancen, zur
Unterstützung von Jungen und Alten, kurz, um
das, was das Leben erst lebenswert macht.
Und das alles geschieht nicht auf staatliche
oder kommunale Anordnung und Geheiß, sondern durch freie Initiative selbstbewusster Bürger.
Sie gründen und betreiben Gesang- und
Sportvereine, sie widmen sich der Kunst, sie stiften
Krankenhäuser, sie widmen ihre Freizeit der
Altenpflege oder der Jugendarbeit, sie sammeln Bilder, Münzen oder Bücher und vermachen sie
der Allgemeinheit - kurz, sie fördern den
gemeinsamen Nutzen, fast immer ohne großes
Geschrei, einfach so. An der Geschichte der Mitglieder
des AsKI lässt sich beispielhaft ablesen, was aus
solcher Initiative wachsen kann: große und
kleinere Institutionen, die alle in ihren
Sammlungen, Bibliotheken und Archiven das Gedächtnis
der Nation und Europas hüten und die mit ihren
Veranstaltungen Vergangenheit und Gegenwart miteinander verbinden.
Noch bleiben in Deutschland die Aufwendungen für all dies in Mark und Pfennig weit
hinter dem zurück, was nicht nur in den
Vereinigten Staaten von Amerika, sondern zum Beispiel
auch in den Niederlanden oder in der Schweiz heutiger Stand der gemeinnützigen Aktivitäten ist.
So im Kulturleben, dessen unvermeidliches, weil politisch - "Kultur für alle!"
- gewolltes
Defizit nach wie vor zu über neunzig Prozent durch
Zuwendungen von Bund, Ländern und Gemeinden gedeckt wird. Doch jedermann weiß in
diesen Sparzeiten, dass es dabei nicht bleiben kann
und wird. Kultureller Kahlschlag droht, wenn nicht der Staat über seinen Schatten springt und
Verzicht zugunsten des "Dritten Sektors" übt.
Verzicht einmal auf Teile seiner bisherigen Regelungs- und Kontrollkompetenz, etwa bei der
Gründung von Stiftungen, zum anderen auf
Steuereinnahmen, die erst einmal verloren gehen,
wenn Zuwendungen an Stiftungen und andere gemeinnützige Träger stärker als bisher steuerlich
begünstigt werden.
In Wahrheit ist indessen dieser scheinbare Verlust ein großer Gewinn. Oder kann es Staat
und Gemeinden gleichgültig lassen, gar
betrüben, wenn sich eine wachsende Zahl von Bürgern
freiwillig engagiert? Muss es nicht den Finanzminister freuen, wenn er erfährt, dass jede
Mark, auf die er verzichtet, drei bis vier Mark in
die Kassen der Empfänger privater
gemeinnütziger Zuwendungen bringt? Können nicht die Ministerialbeamten aufatmen, wenn sie neue
Stiftungen nicht mehr genehmigen müssen, sondern
nur noch nach gehöriger Prüfung registrieren?
Sollten wir nicht alle froh sein, wenn in das Regelungsdickicht, das sich über unsere
Gesellschaft gelegt hat, eine ordentliche Schneise
geschlagen wird, damit wieder Licht und Luft
hereinkommen?
So kann die Reform des Stiftungsrechts ein guter Anfang werden, vorausgesetzt, sie
versandet nicht im Klein-Klein bürokratischer
Details wie der mit Beginn dieses Jahres zum Glück
endlich abgeschafften Pflicht aller Kulturspender,
ihr Geld erst einmal an die zuständige Stadt zu schicken statt gleich zu der gemeinten Institution.
Damit sie nicht versande, sollte der Deutsche Bundestag in allen seinen Fraktionen den
Mut finden, in dieser Legislaturperiode auch die
zivilrechtliche, nicht nur die steuerrechtliche
Stellung der Stiftungen zu verbessern. Auch wäre
es gut, würde das Parlament sehr bald die
Bundesregierung beauftragen, in der dann folgenden Vier-Jahres-Periode das ganze
Gemeinnützigkeitsrecht auf den Prüfstand zu stellen und
als Ergebnis dem Bundestag seine Gesamtreform vorzuschlagen. Leider dauert die Arbeit
von Enquete-Kommissionen des Parlaments nach aller bisherigen Erfahrung viel zu lange. Sonst
läge es nahe, eine solche Kommission noch in
diesem Jahr einzusetzen. Wie auch immer: Das Ergebnis zählt. Wir sind gespannt. Und wir
machen weiter Druck.