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Kulturberichte 1/00: Private Gemeinnützigkeit stärken!

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Barthold C. Witte

Barthold C. Witte
Barthold C. Witte
Vorsitzender des AsKI

Endlich wird nicht mehr nur diskutiert, sondern durch Gesetzesvorschläge gehandelt: Die Reform des Stiftungsrechts einschließlich seiner steuerlichen Seite liegt auf dem Tisch des Deutschen Bundestages. Die Chancen sind gut, dass darüber noch in diesem Jahr entschieden wird, jedenfalls was den steuerrechtlichen Teil betrifft. Finanzminister und Haushaltspolitiker, auch die Rechtspolitiker leisten, anders als zu Kohl-Zeiten, keinen grundsätzlichen Widerstand mehr. Mindestens ebenso wichtig und hoffnungsvoll: Alle Fraktionen des Bundestages wollen diese Reform. Alle haben begriffen, dass die überfällige Sanierung der öffentlichen Haushalte durch ein drastisches Zurückfahren der Ausgaben nur dann nicht zu schweren Flurschäden in Kultur und Sozialwesen, Bildung und Wissenschaft führen wird, wenn gleichzeitig die private Unterstützung gemeinnütziger Aktivitäten mehr Verständnis und Förderung durch den Staat findet.

Doch ist noch keineswegs sicher, ob aus dieser Einsicht eine wirkliche Reform erwächst, ob also der große Wurf gelingt, mit dem sowohl grundlegende steuerliche Erleichterungen stattfinden als auch die ebenso dringliche Erleichterung von Stiftungsgründungen. Noch fehlt der öffentliche Druck, den das Parlament braucht, um über die Hürden zu springen. Zwar haben sich der Bundesverband Deutscher Stiftungen und der Deutsche Kulturrat entschieden und mit detaillierten Vorschlägen geäußert. Auch der "Arbeitskreis selbständiger Kultur-Institute e.V. - AsKI" meldete sich vernehmlich zu Wort (s. Kasten S. 23). Aber andere, die eigentlich mitreden müssten, schweigen ebenso vernehmlich. Wo zum Beispiel bleibt die in Aussicht gestellte Allianz der Kultur mit dem Sport, wo das Votum der großen Wissenschaftsorganisationen? Nur wenn sich wirklich alle Beteiligten und Betroffenen am pluralistischen Spiel mit Druck und Gegendruck beteiligen, wird es eine Reform des Stiftungsrechts geben, welche diesen Namen verdient.

Die Debatte darf freilich nicht auf die Probleme der Stiftungen verengt werden. Einen ersten Hinweis auf benachbarte Problemlagen gibt die Stellungnahme des AsKI in ihrem letzten Absatz, wo von den gemeinnützigen Vereinen die Rede ist. Gemeinnützigkeit - das ist das Stichwort. Privates gemeinnütziges Engagement wird - diese Einsicht verdanken wir vor allem dem unermüdlichen Grafen Strachwitz - in unserer Freizeit- und Wohlstandsgesellschaft immer wichtiger als ein "dritter Sektor" neben dem politischen und dem wirtschaftlichen Handeln. In diesem Sektor geht es, anders als im Staat und in der Ökonomie, nicht um Macht oder Gewinn, sondern allein um Dienst am Bürger, um Angebote zur Entwicklung und Bereicherung seiner Persönlichkeit, zur Förderung seiner Gesundheit und überhaupt seiner Lebenschancen, zur Unterstützung von Jungen und Alten, kurz, um das, was das Leben erst lebenswert macht.

Und das alles geschieht nicht auf staatliche oder kommunale Anordnung und Geheiß, sondern durch freie Initiative selbstbewusster Bürger. Sie gründen und betreiben Gesang- und Sportvereine, sie widmen sich der Kunst, sie stiften Krankenhäuser, sie widmen ihre Freizeit der Altenpflege oder der Jugendarbeit, sie sammeln Bilder, Münzen oder Bücher und vermachen sie der Allgemeinheit - kurz, sie fördern den gemeinsamen Nutzen, fast immer ohne großes Geschrei, einfach so. An der Geschichte der Mitglieder des AsKI lässt sich beispielhaft ablesen, was aus solcher Initiative wachsen kann: große und kleinere Institutionen, die alle in ihren Sammlungen, Bibliotheken und Archiven das Gedächtnis der Nation und Europas hüten und die mit ihren Veranstaltungen Vergangenheit und Gegenwart miteinander verbinden.

Noch bleiben in Deutschland die Aufwendungen für all dies in Mark und Pfennig weit hinter dem zurück, was nicht nur in den Vereinigten Staaten von Amerika, sondern zum Beispiel auch in den Niederlanden oder in der Schweiz heutiger Stand der gemeinnützigen Aktivitäten ist. So im Kulturleben, dessen unvermeidliches, weil politisch - "Kultur für alle!" - gewolltes Defizit nach wie vor zu über neunzig Prozent durch Zuwendungen von Bund, Ländern und Gemeinden gedeckt wird. Doch jedermann weiß in diesen Sparzeiten, dass es dabei nicht bleiben kann und wird. Kultureller Kahlschlag droht, wenn nicht der Staat über seinen Schatten springt und Verzicht zugunsten des "Dritten Sektors" übt. Verzicht einmal auf Teile seiner bisherigen Regelungs- und Kontrollkompetenz, etwa bei der Gründung von Stiftungen, zum anderen auf Steuereinnahmen, die erst einmal verloren gehen, wenn Zuwendungen an Stiftungen und andere gemeinnützige Träger stärker als bisher steuerlich begünstigt werden.

In Wahrheit ist indessen dieser scheinbare Verlust ein großer Gewinn. Oder kann es Staat und Gemeinden gleichgültig lassen, gar betrüben, wenn sich eine wachsende Zahl von Bürgern freiwillig engagiert? Muss es nicht den Finanzminister freuen, wenn er erfährt, dass jede Mark, auf die er verzichtet, drei bis vier Mark in die Kassen der Empfänger privater gemeinnütziger Zuwendungen bringt? Können nicht die Ministerialbeamten aufatmen, wenn sie neue Stiftungen nicht mehr genehmigen müssen, sondern nur noch nach gehöriger Prüfung registrieren? Sollten wir nicht alle froh sein, wenn in das Regelungsdickicht, das sich über unsere Gesellschaft gelegt hat, eine ordentliche Schneise geschlagen wird, damit wieder Licht und Luft hereinkommen?

So kann die Reform des Stiftungsrechts ein guter Anfang werden, vorausgesetzt, sie versandet nicht im Klein-Klein bürokratischer Details wie der mit Beginn dieses Jahres zum Glück endlich abgeschafften Pflicht aller Kulturspender, ihr Geld erst einmal an die zuständige Stadt zu schicken statt gleich zu der gemeinten Institution.

Damit sie nicht versande, sollte der Deutsche Bundestag in allen seinen Fraktionen den Mut finden, in dieser Legislaturperiode auch die zivilrechtliche, nicht nur die steuerrechtliche Stellung der Stiftungen zu verbessern. Auch wäre es gut, würde das Parlament sehr bald die Bundesregierung beauftragen, in der dann folgenden Vier-Jahres-Periode das ganze Gemeinnützigkeitsrecht auf den Prüfstand zu stellen und als Ergebnis dem Bundestag seine Gesamtreform vorzuschlagen. Leider dauert die Arbeit von Enquete-Kommissionen des Parlaments nach aller bisherigen Erfahrung viel zu lange. Sonst läge es nahe, eine solche Kommission noch in diesem Jahr einzusetzen. Wie auch immer: Das Ergebnis zählt. Wir sind gespannt. Und wir machen weiter Druck.

invisible.gif (85 Byte) Dr. Dr.h.c. Barthold C. Witte ist Vorsitzender des AsKI

 

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