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1. Im AsKI sind derzeit 26 bundesweit und international wirksame Kulturinstitute vereint, die
rechtlich und tatsächlich selbständig sind, weil sie ihre Gründung und ihr heutiges Ansehen
privater Initiative verdanken. Ihre Selbständigkeit und Gemeinnützigkeit werden durch ihren
rechtlichen Status als Stiftungen oder eingetragene Vereine, künftig auch gemeinnützige
GmbH's,
gesichert. Um ihren Betrieb, also ihr kulturelles Angebot an die Öffentlichkeit, aufrecht zu erhalten und
ihre Sammlungen auszubauen, reichen ihre eigenen Einnahmen aus Eintrittsgeldern und
Publikationen, Spenden und Sponsorengeldern sowie Kapitalerträgen in aller Regel bei weitem nicht
aus. Öffentliche Zuschüsse (Bund, Land, Stadt) im Sinne der "Public-Private-Partnership" sind
unentbehrlich. Diese werden aber seit Jahren fast überall kontinuierlich gekürzt
- und ein Ende ist
nicht abzusehen.
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2. Unsere Mitglieder sind daher zunehmend darauf angewiesen, eigene Einnahmen aus nicht
öffentlichen Quellen zu erwirtschaften. Verstärkte Anreize für Spender und Stifter, sich in diesem
Sinne zu engagieren, werden, so hoffen wir, durch die anstehende Reform des Stiftungs- und
Stiftungssteuerrechts sowie des Gemeinnützigkeitsrechts ermöglicht. Eine bessere Kapitalausstattung
kultureller Stiftungen fördert nämlich ganz entschieden ihre Dauerhaftigkeit und ihre für Kunst
und Kultur lebenswichtige Unabhängigkeit.
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3. Wir freuen uns, dass auf Bundesebene sowohl Regierungsparteien als auch Opposition ihre
Absicht bekundet haben, noch in dieser Legislaturperiode die längst fällige Reform des
Stiftungs- und Stiftungssteuerrechts zu beschließen. Manche der diskutierten Vorschläge sind indessen
noch zu zaghaft. Zum Beispiel kann die Mobilisierung von Privatvermögen zugunsten von
Stiftungen nicht durch einen Steuerfreibetrag von höchstens 40.000 DM pro Jahr gelingen.
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4. Wir unterstützen darum voll und ganz die Vorschläge des Bundesverbands Deutscher
Stiftungen. Uns geht es vor allem darum,
- dass das Kapital bestehender Stiftungen durch erleichterte Zustiftungen gemehrt wird,
insbesondere im Blick darauf, dass viele Kulturstiftungen bisher erschreckend unterkapitalisiert sind,
- dass die Gründung und finanzielle Ausstattung neuer Stiftungen erleichtert wird, vor allem
durch Übergang von der staatlichen Genehmigung zur Registrierung sowie durch großzügige
steuerliche Begünstigung von Stiftungen aus Privatvermögen,
- dass alle Stiftungen in guten Jahren höhere Rücklagen bilden können, als das jetzt möglich ist.
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5. Darüber hinaus haben wir zwei dringliche Wünsche an Regierung und Parlament:
- Zum einen sollten auch eingetragene, gemeinnützige Vereine, die wissenschaftliche und/oder
kulturelle Ziele verfolgen und Gewähr für Dauer bieten, einen Kapitalstock aus privaten
Zuwendungen steuerbegünstigt aufbauen können, also daran nicht mehr wie bisher durch den Grundsatz
der "zeitnahen Mittelverwendung" gehindert werden,
- zum zweiten sollte das von jedermann mit Recht geforderte Erreichen höherer eigener
Einnahmen, ob aus Stiftungen, Spenden oder anderen Quellen, nicht mehr dadurch bestraft werden,
dass die institutionelle oder Projektförderung aus öffentlichen Mitteln entsprechend gekürzt wird.
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