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Kulturberichte 1/00: Mehr Stiftungen braucht das Land - Stellungnahme des AsKI zur Reform des Stiftungs- und Stiftungssteuerrechts

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1. Im AsKI sind derzeit 26 bundesweit und international wirksame Kulturinstitute vereint, die rechtlich und tatsächlich selbständig sind, weil sie ihre Gründung und ihr heutiges Ansehen privater Initiative verdanken. Ihre Selbständigkeit und Gemeinnützigkeit werden durch ihren rechtlichen Status als Stiftungen oder eingetragene Vereine, künftig auch gemeinnützige GmbH's, gesichert. Um ihren Betrieb, also ihr kulturelles Angebot an die Öffentlichkeit, aufrecht zu erhalten und ihre Sammlungen auszubauen, reichen ihre eigenen Einnahmen aus Eintrittsgeldern und Publikationen, Spenden und Sponsorengeldern sowie Kapitalerträgen in aller Regel bei weitem nicht aus. Öffentliche Zuschüsse (Bund, Land, Stadt) im Sinne der "Public-Private-Partnership" sind unentbehrlich. Diese werden aber seit Jahren fast überall kontinuierlich gekürzt - und ein Ende ist nicht abzusehen.

2. Unsere Mitglieder sind daher zunehmend darauf angewiesen, eigene Einnahmen aus nicht öffentlichen Quellen zu erwirtschaften. Verstärkte Anreize für Spender und Stifter, sich in diesem Sinne zu engagieren, werden, so hoffen wir, durch die anstehende Reform des Stiftungs- und Stiftungssteuerrechts sowie des Gemeinnützigkeitsrechts ermöglicht. Eine bessere Kapitalausstattung kultureller Stiftungen fördert nämlich ganz entschieden ihre Dauerhaftigkeit und ihre für Kunst und Kultur lebenswichtige Unabhängigkeit.

3. Wir freuen uns, dass auf Bundesebene sowohl Regierungsparteien als auch Opposition ihre Absicht bekundet haben, noch in dieser Legislaturperiode die längst fällige Reform des Stiftungs- und Stiftungssteuerrechts zu beschließen. Manche der diskutierten Vorschläge sind indessen noch zu zaghaft. Zum Beispiel kann die Mobilisierung von Privatvermögen zugunsten von Stiftungen nicht durch einen Steuerfreibetrag von höchstens 40.000 DM pro Jahr gelingen.

4. Wir unterstützen darum voll und ganz die Vorschläge des Bundesverbands Deutscher Stiftungen. Uns geht es vor allem darum,
- dass das Kapital bestehender Stiftungen durch erleichterte Zustiftungen gemehrt wird, insbesondere im Blick darauf, dass viele Kulturstiftungen bisher erschreckend unterkapitalisiert sind,
- dass die Gründung und finanzielle Ausstattung neuer Stiftungen erleichtert wird, vor allem durch Übergang von der staatlichen Genehmigung zur Registrierung sowie durch großzügige steuerliche Begünstigung von Stiftungen aus Privatvermögen,
- dass alle Stiftungen in guten Jahren höhere Rücklagen bilden können, als das jetzt möglich ist.

5. Darüber hinaus haben wir zwei dringliche Wünsche an Regierung und Parlament:
- Zum einen sollten auch eingetragene, gemeinnützige Vereine, die wissenschaftliche und/oder kulturelle Ziele verfolgen und Gewähr für Dauer bieten, einen Kapitalstock aus privaten Zuwendungen steuerbegünstigt aufbauen können, also daran nicht mehr wie bisher durch den Grundsatz der "zeitnahen Mittelverwendung" gehindert werden,
- zum zweiten sollte das von jedermann mit Recht geforderte Erreichen höherer eigener Einnahmen, ob aus Stiftungen, Spenden oder anderen Quellen, nicht mehr dadurch bestraft werden, dass die institutionelle oder Projektförderung aus öffentlichen Mitteln entsprechend gekürzt wird.

 

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