Ein neues Element der Kulturförderung: Die "Kulturstiftung des Bundes" und ihre 30-jährige Vorgeschichte

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Hauptgebäude der Franckeschen Stiftungen, Foto: Franckesche Stiftungen zu Halle an der Saale

Nach einer fast 30-jährigen wechselhaften Vorgeschichte wurde im Januar 2002 die "Kulturstiftung des Bundes" als Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Halle an der Saale gegründet.

Im Hauptgebäude der traditionsreichen "Franckeschen Stiftungen" hat sie nach einer ersten Stiftungsratssitzung und einem anschließenden öffentlichen Festakt am 21. März 2001 ihre Arbeit aufgenommen. Geleitet wird die Stiftung durch den 14-köpfigen Stiftungsrat mit Kulturstaatsminister Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin als Vorsitzendem sowie von der Künstlerischen Direktorin Hortensia Völckers und dem Verwaltungsdirektor Alexander Farenholtz, die gemeinsam den Vorstand bilden.

Die Gründung einer Bundeskulturstiftung wurde erstmals 1973 von Bundeskanzler Willy Brandt vorgeschlagen, der damit eine Anregung von Günter Grass aufnahm. Trotz mehrerer Anläufe wurde das Projekt, vor allem wegen Einwänden der Bundesländer, während der folgenden Jahre nicht verwirklicht. Über zehn Jahre nach der deutsch-deutschen Vereinigung ist es nun möglich, dass die Bundesrepublik Deutschland dem Vorbild anderer westlichen Demokratien folgt und mit der Einrichtung einer Bundeskulturstiftung einen im Ausland selbstverständlichen Schritt vollzieht. Viele Staaten verfügen, je nach ihrer staatlichen Eigenart, über Nationalstiftungen oder ähnliche Einrichtungen, die sich der Kultur widmen, so etwa die Kulturstiftung "Pro Helvetia" in der Schweiz, die Stiftung "Arts Council of Great Britain" in Großbritannien oder die "National Foundation on the Arts and Humanities" in den USA.

Durch den Sitz der Bundesstiftung in Halle - und nicht in der Hauptstadt Berlin - hat die Bundesregierung ein Zeichen im Sinne eines kooperativen Kulturföderalismus gesetzt und die besondere nationale Verantwortung gegenüber den neuen Ländern bekräftigt. Für Halle hatte sich vor allem Nobelpreisträger Grass engagiert, nicht zuletzt unter Hinweis auf die Franckeschen Stiftungen, an deren ausstrahlende Wirkung man anknüpfen könne. Deren ehemaliger Direktor, Prof. Dr. Paul Raabe, hatte dazu einen nicht unbeachtlichen Anstoß gegeben, wie er bei der Entgegennahme des Deutschen Stifterpreises auf der Jahrestagung 2001 des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen verriet.

Die neue Stiftung fördert laut ihrer Satzung "Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes. Ein Schwerpunkt ist die Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext". Die Stiftung soll ein eigenständiges und neuartiges Förderprofil entwickeln und damit, so Kulturstaatsminister Nida-Rümelin, "deutliche Akzente" in der deutschen Kulturszene setzen. Leistungen der Stiftung werden als Projektförderung gewährt. Institutionelle Förderungen sind, um der Stiftung die notwendige Flexibilität und Handlungsspielräume zu belassen, grundsätzlich ausgeschlossen. Die Stiftung uterstützt einerseits auf Antrag Initiativen aus Kunst und Kultur (Allgemeine Projektförderung), andererseits entwickelt sie selbst zu ausgewählten Themen spezielle Förderprogramme (Schwerpunktförderung). Sie erhebt den Anspruch , nur unter Qualitätskriterien und unabhängig von regionalen und sonstigen Rücksichtnamen nach den Maximen Transparenz und Objektivität zu fördern.

Die Bundesregierung hat sich durch Kabinettsbeschluss gebunden, die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes durch jährliche Zuschüsse zu sichern. Vorgesehen ist ab 2004 eine jährliche Zuwendung aus dem Haushalt des Kulturbeauftragten von 38,347 Mio. €. In der Aufbauphase stehen in diesem Jahr rund 13 Mio. €, im Jahr 2003 rund 25 Mio. € zur Verfügung.

Die "Kulturstiftung des Bundes" soll allerdings keine rein staatliche Einrichtung sein. Bürger, die einzelne Projekte fördern möchten, können dies über die Kulturstiftung tun. Insbesondere können private Zuwendungen mit der Maßgabe eingebracht werden, aus diesen Mitteln Sonderfonds oder unselbständige Stiftungen unter dem Dach der Kulturstiftung zu bilden.

Die Stiftungserrichtung erfolgte ohne Beteiligung der Länder, wobei diese allerdings mit drei Mitgliedern neben dem Bund, den Kommunen und Persönlichkeiten des Kulturlebens im Stiftungsrat repräsentiert sind. Staatsminister Nida-Rümelin hatte zwar im Sommer 2001 ein Einvernehmen mit seinen Kultusministerkollegen über die gemeinsame Errichtung einer nationalen Kulturstiftung erzielt. Breite Unterstützung hatte dies auch bei Künstlern und Kulturverbänden gefunden; vor allem auch durch den Deutschen Kulturrat und eine Unterschriftenaktion der Kulturpolitischen Gesellschaft. Die Ministerpräsidenten der Länder wünschen indes - vor dem Hintergrund einer von ihnen geführten Grundsatzdebatte über die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern - zunächst vor Gründung einer gemeinsamen Stiftung eine Klärung der Förderzuständigkeiten im Kulturbereich. Dazu finden Verhandlungen statt. Bei einem Gespräch des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder konnte allerdings am 20.12.2001 erstmals Einvernehmen darüber erzielt werden, dass der Bund eine Kompetenz zur Errichtung einer eigenen Kulturstiftung besitzt. Nach einer Systematisierung der Förderkompetenzen soll über eine Zusammenführung der seit 1988 bestehenden "Kulturstiftung der Länder" und der Bundeskulturstiftung gesprochen werden. Der Bund hat zugesagt, dass die neue Stiftung, solange die Systematisierungsverhandlungen andauern, nur in solchen Bereichen initiativ wird, die unstreitig in dessen Kompetenz fallen. Der Bund wird sich außerdem bis auf Weiteres wie bisher hälftig an der Finanzierung der "Kulturstiftung der Länder" beteiligen; dies sind in diesem Jahr rund 8,7 Mio. €.

Die Satzung der "Kulturstiftung des Bundes" sieht die Einrichtung eines beratenden Stiftungsbeirats aus Persönlichkeiten, die in den unterschiedlichen Sparten der Kunst und des Kulturlebens tätig sind, vor. Dieser soll die inhaltlichen Schwerpunkte der Stiftungstätigkeit erörtern und Empfehlungen abgeben. Vor Berufung der Beiratsmitglieder wird der Stiftungsrat hierzu Vorschläge der Kulturverbände, vor allem des Deutschen Kulturrates, einholen.

Die "Kulturstiftung des Bundes" ist nach der Etablierung des Amtes des Kulturstaatsministers und der Einrichtung des Kulturausschusses im Deutschen Bundestag ein weiterer sichtbarer Ausdruck des verstärkten kulturpolitischen Engagements des Bundes. Das Gewicht der neuen Bundesstiftung für die weitere Kulturentwicklung in Deutschland sollte man nicht unterschätzen.

Anschrift der neuen Stiftung

Kulturstiftung des Bundes
Franckeplatz 1
06110 Halle an der Saale
Tel.: 0345/29 98 33-0
Fax.: 0345/29 98 33-33
www.kulturstiftung-bund.de

Günter Winands
Ministerialdirektor beim Beauftragten der Bundesregierung
für Angelegenheiten der Kultur und der Medien (BKM), Bonn
und Leiter des Aufbaustabes der Kulturstiftung des Bundes beim BKM

Nachdruck eines Beitrags aus: politik und kultur, Zeitschrift des Deutschen Kulturrats, Ausgabe Juni-August 2002, S. 6

Ergänzungen der "Kulturberichte"-Redaktion
Im Rahmen der "Allgemeinen Projektförderung" hat die Kulturstiftung des Bundes bereits acht Projekte genehmigt: u. a. die Unterstützung der documenta XI, die Beteiligung am Ankauf der Sammlung Marzona mit bedeutender Gegenwartskunst (sie soll von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz erworben werden), eine Studie zur "jungen Kunstszene" sowie den Ankauf von Rebecca Horns Installation "Konzert für Buchenwald" in Weimar.
Auf der konstituierenden Sitzung der Stiftung wurden die ersten vier Themenschwerpunkte festgelegt: Kunst und Stadt; Kulturelle Aspekte der deutschen Einigung; Kunst in Osteuropa; Der 11. September als kulturelle Herausforderung.
Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin teilte im Juli mit, dass die Bundeskulturstiftung die osteuropäische Kulturszene bis 2004 mit rd. 6 Mio. € unterstützen werde. Zudem sei geplant, das deutsch-russische Ausstellungsprojekt "Berlin-Moskau, Moskau-Berlin 1950-2000" - Bestandteil der Berliner Festspiele 2003 - mit 3 Mio. € zu fördern. Ebenfalls 3 Mio. € erhält das Projekt "Schrumpfende Städte", das urbane Entwicklungen thematisiert.

 

AsKI KULTURBERICHTE 2/2002

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