Arbeitsstelle für Provenienzrecherche/-forschung fördert sechs langfristige Projekte

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Die Arbeitsstelle Provenienzrecherche/-forschung ist seit Anfang 2008 beim Institut für Museumsforschung der Staatlichen Museen zu Berlin, Stiftung Preußischer Kulturbesitz angesiedelt und unterstützt Museen, Bibliotheken und Archive dabei, Kulturgüter zu identifizieren, die in der NS-Zeit den rechtmäßigen Eigentümern entzogen wurden.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert die Arbeitsstelle mit einem Fördervolumen von jährlich einer Mio. Euro. Darüber hinaus steuert die Kulturstiftung der Länder für den Unterhalt der Geschäftsstelle jährlich 200.000 Euro bei. Voraussetzung ist, dass ein gewisser Eigenanteil durch die Länder und Kommunen als Träger der Einrichtungen aufgebracht wird und die Mittel gezielt eingesetzt werden. Staatsminister Bernd Neumann appellierte an Länder und Kommunen, die Provenienzrecherche im Bereich NS-Raubkunst weiter zu intensivieren: „Zehn Jahre nach der Verabschiedung der ‚Washingtoner Grundsätze’ stellt die Suche nach NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern und deren Restitution eine moralische Verpflichtung dar, der wir auf jeden Fall nachkommen müssen.“ Der im Juli 2008 gegründete Beirat unter dem Vorsitz von Prof. Uwe M. Schneede berät die Arbeitsstelle in grundlegenden Fragen und entscheidet zweimal jährlich über die Förderung langfristiger Recherchevorhaben. Darüber hinaus obliegt dem Beirat im Rahmen der Qualitätssicherung die Aufgabe, Recherche- und Forschungsergebnisse sowie die Qualität und Nutzerorientierung der Arbeitsstelle regelmäßig zu bewerten. Im Oktober 2008 hat der Beirat der Arbeitsstelle erstmalig über Anträge zur Förderung längerfristiger Projekte zur Provenienzforschung beraten. Auf Grundlage der Vergaberichtlinien wurden für sechs Projekte Bewilligungen ausgesprochen. Folgende Einrichtungen erhalten für zunächst zwölf Monate Fördermittel aus dem von BKM bereitgestellten Fonds:

  • Bayerische Staatsgemäldesammlungen München;
  • Berlinische Galerie;
  • Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek – Niedersächsische Landesbibliothek Hannover;
  • Staatliches Museum Schwerin;
  • Städtische Galerie Dresden;
  • Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg.

Die bewilligten Projekte beziehen sich sowohl auf die Klärung der Provenienzen einzelner Objekte als auch auf die Erschließung von Ressourcen in Archiven und Nachlässen, die für die weitere Provenienzforschung an öffentlichen Museen und Bibliotheken von großem Nutzen sein werden. Im Jahr 1998 wurden auf der Washingtoner Konferenz Grundsätze zur Rückgabe von Kulturgütern verabschiedet, die von den Nationalsozialisten geraubt wurden. Auf dieser Grundlage unterzeichneten Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände im Dezember 1999 eine Gemeinsame Erklärung. Sie verpflichten sich darin zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz. Alle öffentlichen Einrichtungen in Deutschland sind seitdem aufgefordert, ihre Bestände zu überprüfen und unklare oder verdächtige Erwerbungen offen zu legen.

(Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Pressemitteilungen Nr. 362/363)

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